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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RESULTANCE GMBH

1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Resultance GmbH (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber (Kunden). Abweichungen hiervon zur weiteren Gestaltung des Vertragsverhältnisses müssen stets schriftlich vereinbart werden.

2. Umfang und Ausführung des Dienstleistungsauftrags

Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

3. Vergütung der Leistung, Zahlungsbedingungen, Verzug

Alle in Rechnung gestellten Leistungen sind grundsätzlich zum 1. Tag der Leistungserbringung fällig, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
Nichtzahlung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels setzt die säumige Partei ohne weitere Mahnung in Verzug. Hierfür sind Verzugszinsen in Höhe von 12 von Hundert des säumigen Betrages pro Jahr für den Verzugszeitraum zu zahlen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben hiervon unberührt.
Für Leistungen Dritter (z.B. Lizenzen) gelten die gültigen Preise in Ihrer jeweils gültigen Fassung zum Stichtag.

4. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichwohl, ob es sich dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Kunde ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Kunden zu verarbeiten.
Diese Schweigepflicht gilt nicht bei Informationen, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind oder auch seitens des Kunden in öffentlicher Form verbreitet werden. Der Kunde ist nicht befugt, Konzepte und Unterlagen oder sonstiges geistiges Eigentum der Resultance GmbH, über die im konkreten Vertrag vereinbarte Nutzung hinaus zu verwenden. Fehlt eine konkrete Nutzungsvereinbarung, so erstreckt sich das konkrete Nutzungsrecht nur auf den Anwendungsbereich, für den der konkrete Auftrag erteilt wurde.
Resultance GmbH und der Auftraggeber sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle sich aus diesen Bedingungen oder aus dem konkreten Vertrag ergebenden Geheimhaltungsverpflichtungen in gleichem Umfang an Hilfspersonen oder andere Dritte weitergegeben werden.

5. Haftung

Zur Haftung für Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer oder seine Gehilfen wird auf den einzelnen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Kunden Bezug genommen. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf den Auftragswert des betroffenen Auftragsteils, in dessen Durchführung das schädigende Ereignis eintrat. Der Schadenersatz bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
Die Ersatzpflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Weitergehende Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird. Sämtliche Haftungsbegrenzungen gelten auch für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Resultance GmbH.
Resultance GmbH haftet nicht für einen konkreten Erfolg in der Organisation des Kunden oder für einen konkreten Erfolg in Bezug auf eine Person oder Personengruppe.

6. Mitwirkung Dritter

Die Resultance GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages Hilfspersonen und Dritter zu bedienen.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden bei Inhouse-Veranstaltungen

Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Dies betrifft im Besonderen, aber nicht nur, all die Informationen, deren Fehlen die Erledigung des Auftrages gefährden kann und die dem Auftragnehmer nicht offensichtlich selbst zugänglich sind. Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich ebenso auf das verfügbar Machen von Gesprächspersonen und die Bereitstellung von adäquaten Räumen zur Durchführung der Trainings- und Beratungstätigkeit.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer eine adäquate Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Dieser Arbeitsplatz ist mit Kommunikationsmitteln nach Firmenstandard auszurüsten. Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass Arbeitsplatz und verfügbare Kommunikationsmittel sowie elektronische Speicherplätze und Ähnliches so eingerichtet sind, dass die Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsregeln erfüllt werden können. Bei Unterlassung hält der Kunde den Auftragnehmer ausdrücklich von allen hieraus resultierenden Folgen schadlos.

8. Umbuchungsgebühren

Umbuchungen kompletter Lehrgänge sowie einzelner Phasen sind grundsätzlich möglich. Pro Änderung fallen Umbuchungsgebühren in Höhe von 250 € an.

9. Stornogebühren

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, gilt folgende Stornoregelung: Kommt es bei den zuvor vereinbarten Leistungsterminen zu einer Terminverschiebung oder Terminstornierung durch den Auftraggeber, werden bei Benachrichtigung bis 31 Tage vor dem vereinbarten Termin keine weiteren Kosten berechnet; danach werden zwischen 30 und 16 Tagen vor dem vereinbarten Termin 50%, und bei 15 Tagen oder weniger vor dem vereinbarten Termin 100% des vereinbarten Entgelts sofort fällig. Enthaltene Pauschalen für Reisen und Übernachtung bei Inhouse-Veranstaltungen werden hiervon ausgenommen, insofern noch nicht angefallen.

10. Kündigung

Diese Regelungen gelten auch für nicht beim Kunden zu erbringende Dienstleistungen. Beratungs- und Trainingsverträge sind mit einer Frist von 2 Monaten zum Quartalsende, bei Auslandsbezug 3 Monate zum Quartalsende von beiden Seiten kündbar. Auf alle Leistungen, die durch Kündigung entfallen, ist die obige Stornoregelung anzuwenden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Zertifizierungsprüfungen

Mit Anmeldung zum Seminar, meldet sich der Auftraggeber bei Resultance gleichzeitig zur dazugehörigen Prüfung an. Hat sich der Auftraggeber zu einer Zertifizierungsveranstaltung angemeldet, welche durch den Auftragnehmer organisiert wird und nimmt an dieser Veranstaltung nicht oder nur teilweise teil, so hält er den Auftragnehmer von allen daraus erwachsenden Aufwänden frei. Dies bezieht sich insbesondere auf dann fällig werdende Ausfallgebühren und Aufwandserstattungen der Zertifizierungsstelle. Der Auftragnehmer seinerseits wird alle angemessenen Schritte unternehmen, diese Aufwände für den Auftraggeber möglichst zu vermeiden oder zu minimieren.

12. Erfüllungsort, außergerichtliche Streitbeilegung und Gerichtsstand

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, ist Erfüllungsort Röthenbach an der Pegnitz. Gerichtsstand ist in jedem Falle Nürnberg. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer geschlossene Vertrag unterliegen deutschem Recht. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Streitfalle zunächst eine außergerichtliche Klärung durch Mediation oder Schlichtung zu betreiben bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Beide Vertragsparteien sind für vertragliche Schiedsvereinbarungen offen.

13. AZAV-Förderung

Für Teilnehmer im Rahmen einer AZAV-geförderten Maßnahme gilt zusätzlich Folgendes:

-Widerrufsrecht und Kündigung:
Kostenfrei durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Bei Lehrgängen, deren Kosten von Dritten getragen werden, haben Kunden einer durch AZAV geförderten Maßnahme, ein Rücktrittsrecht, wenn die Kostenübernahme für sie nicht erfolgt. Im Falle einer Arbeitsaufnahme besteht ein sofortiges Rücktrittsrecht. Kosten entstehen Ihnen hierbei nicht. Eine Kündigung ist in jedem Fall in Textform erforderlich.

-Preise, Leistungen:
Im Maßnahmen-preis eingeschlossen sind alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme entstehenden notwendigen Kosten. Hierzu gehören Kosten für notwendige Eignungsfeststellungen, Lehrgangs-gebühren einschließlich der Kosten für eventuell erforderliche Betreuung, Lernmittel (GPM-/Resultance-Unterlagenpaket) sowie Prüfungsgebühren und sonstige von den prüfenden Stellen erhobenen Gebühren.

14. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Regelungen in diesem Vertrag unwirksam sein, so gelten die anderen Bestimmungen fort. Die Parteien sind dann gehalten, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.